Haustürgeschäfte: So erkennen Sie Betrug an der Haustür

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Haustürgeschäfte: ein reales Risiko für Senioren

In der Schweiz sind Haustürgeschäfte eine gängige Praxis — und in bestimmten Fällen völlig legal. Aber sie sind auch ein beliebtes Betätigungsfeld für Betrüger, die besonders alleinstehende ältere Menschen ins Visier nehmen.

Die Kantonspolizei Zürich meldet regelmässig Fälle von falschen Handwerkern, falschen Kontrolleuren und falschen Verkäufern, die das Vertrauen von Senioren ausnutzen, um Geld zu erschleichen oder Zugang zur Wohnung zu erhalten.

Die häufigsten Szenarien

Der falsche Handwerker

Ein Mann steht vor Ihrer Tür: «Guten Tag, wir arbeiten im Quartier und haben bemerkt, dass Ihr Dach repariert werden muss.» Er bietet an, die Arbeiten sofort auszuführen, oft zu einem scheinbar günstigen Preis. Das Ergebnis: pfuschige oder nie beendete Arbeit, bei gleichzeitiger Vorauszahlung.

Der falsche Kontrolleur

Jemand gibt vor, von Ihrem Strom-, Gas- oder Wasserversorger geschickt worden zu sein, um «Ihren Zähler zu überprüfen» oder «Ihre Anlage zu kontrollieren». In Wirklichkeit ist es ein Vorwand, um in Ihre Wohnung zu gelangen und Wertgegenstände auszukundschaften — oder Sie einen missbräuchlichen Vertrag unterschreiben zu lassen.

Der aufdringliche Verkäufer

Ein Haustürverkäufer bietet Ihnen Haushaltsprodukte, Zeitschriftenabonnements oder «Wunder»-Gesundheitsprodukte zu überhöhten Preisen an. Er nutzt psychologische Drucktechniken, um Sie am Nachdenken zu hindern.

Der falsche Gemeindebeamte

Jemand gibt vor, von der Gemeinde zu kommen für eine «Volkszählung» oder «Wohnsitzüberprüfung» und verlangt persönliche Informationen oder sogar Ihre Bankdaten.

Die Warnsignale

So unterscheiden Sie einen echten Fachmann von einem Betrüger:

  • Kein vorheriger Termin** — Ein seriöser Fachmann kündigt seinen Besuch immer an
  • Kein Berufsausweis** — Oder ein Ausweis, der selbst gebastelt aussieht
  • Druck zur sofortigen Entscheidung** — «Jetzt oder nie, das Angebot gilt nur heute»
  • Barzahlung verlangt** — Ein echter Fachmann akzeptiert Rechnungen und Überweisungen
  • Unaufgeforderte «dringende» Reparaturen** — «Ihr Dach stürzt ein, wenn wir nicht sofort reparieren»
  • Keine feste Adresse oder Schweizer Nummer** — Das Unternehmen ist nicht auffindbar
  • Keine schriftliche Offerte** — Ein Fachmann erstellt immer einen Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn

Ihre Rechte in der Schweiz

Das Schweizer Recht schützt Sie:

  • 14-tägiges Widerrufsrecht** — Seit dem 1. Januar 2016 kann jeder Vertrag, der bei einem Haustürgeschäft unterschrieben wurde, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (Art. 40a OR), ohne Angabe von Gründen
  • Keine Pflicht zu öffnen** — Sie müssen niemals einem Unbekannten die Tür öffnen
  • Keine Kaufpflicht** — «Nein danke» ist ein absolutes Recht
  • Aufkleber «Kein Haustürverkauf»** — Bringen Sie einen Aufkleber an Briefkasten und Klingel an

Wie reagieren Sie Schritt für Schritt?

  • Lassen Sie nie einen Unbekannten herein** — Sprechen Sie durch die Tür oder die Gegensprechanlage
  • Verlangen Sie einen Ausweis** — Und überprüfen Sie ihn, indem Sie die Firma unter der offiziellen Nummer anrufen (nicht die vom Besucher genannte)
  • Unterschreiben Sie nichts sofort** — Sagen Sie «Ich werde darüber nachdenken» und verlangen Sie ein schriftliches Dokument
  • Zahlen Sie nie in bar** — Verlangen Sie eine Rechnung mit vollständigen Firmendaten
  • Rufen Sie jemanden an** — Wenn Sie allein sind, rufen Sie eine Vertrauensperson an
  • Notieren Sie die Beschreibung** — Aussehen, Fahrzeug, angegebener Name, Nummernschilder

Wenn Sie Opfer geworden sind

  • Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht** — Senden Sie innerhalb von 14 Tagen einen eingeschriebenen Brief zur Vertragsauflösung
  • Kontaktieren Sie die Polizei** unter 117, wenn Sie betrogen wurden
  • Kontaktieren Sie Ihre Bank**, um die Zahlung zu stoppen oder rückgängig zu machen
  • Melden Sie den Betrug** beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) über www.seco.admin.ch
  • Erstatten Sie Anzeige** beim nächsten Polizeiposten

Nützliche Nummern in der Schweiz

  • Polizei**: 117
  • SECO** (Konsumentenschutz): www.seco.admin.ch
  • Pro Senectute**: 0848 000 800
  • Stiftung für Konsumentenschutz**: www.konsumentenschutz.ch
**Wichtigster Tipp:** Lassen Sie nie einen Unbekannten ohne vorherigen Termin in Ihre Wohnung. Ein seriöser Fachmann wird es immer verstehen, dass Sie seine Identität überprüfen möchten, bevor Sie Ihre Tür öffnen.

Wurden Sie Opfer?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und beim Nationalen Betrugszenturm.

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